Für Hotels, Gasthöfe, Pensionen und Campingplätze/Trinkwasserverordnung 2023·iPhone, iPad und Browser
Welche Zimmer heute gespült werden – und das Betriebsbuch für das Gesundheitsamt.
Zimmer, deren Wasser 72 Stunden oder länger stand, stehen morgens unter „Anstehend“. Ein Tipp auf „Gespült“, und der Eintrag steht im Betriebsbuch, neben Temperaturen, Laborbefund, den Schritten nach § 51 und den Anzeigen zur Saison. Ohne Konto, die Daten bleiben auf Ihrem Gerät.
Bis 5 Zimmer kostenlos, mit allen Funktionen und dem PDF. Die iPhone- und iPad-App kommt; die Warteliste steht unten.
Das Problem
Jede Woche stehen andere Zimmer leer.
In der Nebensaison bleiben Zimmer tagelang frei, nach jedem Gästewechsel andere. In stehendem Wasser können sich Legionellen vermehren; das Merkblatt des Gesundheitsamts Wiesbaden verlangt deshalb an jeder Entnahmestelle spätestens nach 72 Stunden einen Wasseraustausch. Auf einer Papierliste sieht niemand auf einen Blick, welche Zimmer diese Woche dran sind, und der Laborbefund liegt in einem E-Mail-Ordner.
Was die App führt
Ein Haus, ein Betriebsbuch.
Anstehend: welche Zimmer gespült werden
Jedes Zimmer und jeder Sanitärbereich, dessen letzte Wassernutzung 72 Stunden oder länger zurückliegt, das älteste zuerst. „Belegt bis …“ mit einem Tipp, und das Zimmer bleibt bis nach der Abreise von der Liste. Die 72 Stunden sind ein Standardwert aus dem Merkblatt; Sie stellen ihn selbst ein.
Spülungen und Temperaturen
Gespült, mit Minuten und, wenn Sie messen, Warm- und Kaltwassertemperatur am Auslass; mehrere Zimmer auf einmal. Monatlich Speicheraustritt, Zirkulation und Kaltwasser nach 30 Sekunden, verglichen mit Ihren Richtwerten (voreingestellt 60, 55 und 25 °C, mit Quelle).
Laboruntersuchung
Probenahmedatum, Labor, Befundnummer und je Probenahmestelle die KBE/100 ml, dazu Foto oder PDF des Befunds. Der nächste Termin folgt aus dem Intervall, das Sie einstellen: jährlich oder alle drei Jahre.
Die Schritte nach § 51 und § 52 bei einem Befund
Erreicht ein Wert 100 KBE/100 ml, den technischen Maßnahmenwert der Trinkwasserverordnung, legt die App einen Fall an: Anzeige an das Gesundheitsamt (oder Nachweis, dass das Labor angezeigt hat), Gäste informieren, Ortsbesichtigung, Risikoabschätzung beauftragt, Maßnahmen, Mitteilung der Maßnahmen, Nachuntersuchung nach Vorgabe des Amts. Jeder Schritt mit Datum, Notiz und Anhang.
Saison und Anzeigen nach § 11
Geschlossen von – bis, je Gebäude; in der Pause schweigt die Spülliste. Vor der Wiedereröffnung erinnert die App an das Durchspülen. Bei öffentlicher Tätigkeit, wie im Hotel, und wenn Sie die Schließung als Stilllegung anzeigen, erinnert sie auch an die Anzeigen: binnen drei Tagen nach der Stilllegung und vier Wochen vor der Wiederinbetriebnahme.
Betriebsbuch und Aushang als PDF
Das Betriebsbuch für einen Zeitraum: Hausdaten, Spülungen, Temperaturen, Laborbefunde, § 51-Fälle und Saison-Anzeigen, für das Gesundheitsamt, den Eigentümer oder die Versicherung. Auf Wunsch der Aushang „Trinkwasser-Information“ für Ihre Gäste mit Datum und Ergebnis der letzten Untersuchung.
Ausprobieren
Dieselbe App, heute schon im Browser.
Unter „Im Browser starten“ legen Sie Ihr Haus und Ihre Zimmer an; gespeichert wird nur in diesem Browser. Die Demo zeigt ein erfundenes Haus mit Zimmern, Spülungen und einem Laborbefund, und jedes PDF daraus trägt den Vermerk „DEMO · FIKTIVE DATEN“.
Preise
Für eine kleine Pension kostenlos.
Ein Haus mit bis zu 5 Zimmern oder Bereichen nutzt die App ohne Abo, mit allen Funktionen und dem Betriebsbuch als PDF.
Kostenlos
- 1 Haus, bis 5 Zimmer oder Bereiche
- Alle Funktionen, auch das Betriebsbuch als PDF
- Sicherung und Wiederherstellen immer kostenlos
Pro
- oder 59,99 € im Jahr
- Unbegrenzt viele Zimmer und Häuser
- Abo in der iPhone- und iPad-App über Ihre Apple-ID, dort jederzeit kündbar
Pro gibt es in der iPhone- und iPad-App, sobald sie im App Store ist; im Browser lässt es sich nicht kaufen. Preise im deutschen App Store.
Ratgeber
Was gilt, und wie man es aufschreibt.
Häufige Fragen
Fragen zu Legionellen im Beherbergungsbetrieb und zur App
Muss ein Hotel das Trinkwasser auf Legionellen untersuchen lassen?
Oft ja. § 31 TrinkwV verlangt die Untersuchung, wenn Trinkwasser im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen Tätigkeit abgegeben wird, die Trinkwassererwärmung groß genug ist (Speicher oder zentraler Durchflusserwärmer mit mehr als 400 Litern, oder mehr als 3 Liter in einer Leitung zwischen Erwärmer und Entnahmestelle, Zirkulationsleitungen nicht mitgerechnet) und es Duschen oder andere Einrichtungen gibt, die das Wasser vernebeln. Ein- und Zweifamilienhäuser sind ausgenommen. Bei öffentlicher Tätigkeit wird mindestens jährlich untersucht, bei nur gewerblicher mindestens alle drei Jahre. Die Merkblätter der Gesundheitsämter Wiesbaden und Dortmund nennen Hotels als Beispiel für öffentliche Tätigkeit. Ob § 31 für Ihr Haus gilt, klären Sie mit Ihrem Gesundheitsamt; die App fragt danach und erklärt die Bedingungen.
Quellen: § 31 TrinkwV; Gesundheitsamt Wiesbaden, Merkblatt Großanlagen (Stand 11.02.2026); Gesundheitsamt Dortmund, Merkblatt Legionellen (Stand Juli 2025)
Muss ich ein Spülprotokoll führen?
Eine Vorschrift, die ein Spülprotokoll beim Namen nennt, enthält die Trinkwasserverordnung nicht. § 13 Abs. 1 verlangt, die Anlage nach den Regeln der Technik zu betreiben, und dazu gehört nach den Merkblättern, Stagnation zu vermeiden. Die Aufzeichnung zeigt, dass Sie es getan haben: Für ein längeres Untersuchungsintervall muss der Betrieb nachweislich den Regeln der Technik entsprechen (§ 31 Abs. 3), und nach einem Befund gehören Erkenntnisse über die Nutzung des Wassers in die Risikoabschätzung (§ 51 Abs. 2). Das Spülprotokoll ist gute Praxis und Ihr Nachweis.
Quellen: § 13 TrinkwV; § 31 Abs. 3 TrinkwV; § 51 Abs. 2 TrinkwV
Wie oft müssen leerstehende Zimmer gespült werden?
Die Trinkwasserverordnung nennt keine Stundenzahl, die Merkblätter tun es. Das Gesundheitsamt Wiesbaden verlangt an jeder Entnahmestelle spätestens nach 72 Stunden einen Wasseraustausch. Die DVGW-Kompaktinfo nennt alle sieben Tage, besser alle drei Tage, und das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit nannte 2020 für wenig genutzte Gebäude, darunter Hotels und Gaststätten: mindestens wöchentlich, besser alle 72 Stunden. Die App rechnet mit 72 Stunden; den Wert stellen Sie selbst ein. Maßgeblich ist, was Ihr Gesundheitsamt vorgibt. Mehr dazu im Spülplan für leerstehende Zimmer.
Quellen: Gesundheitsamt Wiesbaden (Stand 11.02.2026); DVGW-Kompaktinfo „Stagnation und Wiederinbetriebnahme“ (März 2024); LGL Bayern, Hinweise für Betreiber (Stand 27.03.2020)
Was ist bei einem Befund ab 100 KBE/100 ml zu tun?
100 KBE (koloniebildende Einheiten) je 100 ml sind der technische Maßnahmenwert für Legionellen nach Anlage 3 Teil II TrinkwV. Wird er erreicht, zeigt das Labor das dem Gesundheitsamt an (§ 53 Abs. 1). Der Betreiber muss nach § 51 unverzüglich selbst anzeigen, wenn ihm kein Nachweis über diese Anzeige vorliegt, die Ursachen mit einer Ortsbesichtigung untersuchen, eine schriftliche Risikoabschätzung erstellen lassen und die nötigen Maßnahmen ergreifen. Die Maßnahmen teilt er dem Gesundheitsamt mit, dokumentiert sie und hält die Dokumentation zehn Jahre verfügbar. Die betroffenen Verbraucher, im Hotel die Gäste, informiert er unverzüglich, sobald das Ergebnis der Risikoabschätzung und etwaige Einschränkungen vorliegen (§ 52 Abs. 3). Das Merkblatt des Gesundheitsamts Dortmund sagt: Bei Werten über 10.000 KBE pro 100 ml darf das Wasser nicht mehr zum Duschen verwendet werden. Die App legt bei jedem Wert ab 100 einen Fall mit diesen Schritten an; was im Einzelnen zu tun ist, entscheiden Sie mit Ihrem Gesundheitsamt.
Quellen: § 51 TrinkwV; Anlage 3 Teil II TrinkwV; § 52 TrinkwV; § 53 TrinkwV; Gesundheitsamt Dortmund (Stand Juli 2025)
Müssen die Gäste informiert werden?
Das Merkblatt des Gesundheitsamts Wiesbaden sagt: Alle Verbraucher, die über die Trinkwasserinstallation versorgt werden, sind über das Ergebnis der Legionellenuntersuchung zu informieren. Nach einem Befund verlangt § 52 Abs. 3 TrinkwV, die betroffenen Verbraucher unverzüglich zu informieren, sobald das Ergebnis der Risikoabschätzung und etwaige Einschränkungen der Nutzung vorliegen. Für Hotels am öffentlichen Netz schreibt die Trinkwasserverordnung die Information im Wortlaut erst nach einem Befund vor; einige Gesundheitsämter erwarten sie regelmäßig. Die App druckt auf Wunsch den Aushang „Trinkwasser-Information“ mit Datum und Ergebnis der letzten Untersuchung. Wie und wie oft Sie informieren, fragen Sie Ihr Gesundheitsamt.
Quellen: Gesundheitsamt Wiesbaden (Stand 11.02.2026); § 52 Abs. 3 TrinkwV
Speichert die App Daten unserer Gäste?
Nein. Ein Zimmer ist „belegt bis“ zu einem Datum, mehr nicht; nach Gästenamen fragt die App nirgends. Alles liegt auf Ihrem Gerät, im Browser nur in diesem Browser. Es gibt kein Konto und keinen Server von uns, der Ihre Einträge sieht. Gesichert wird in eine Datei, die Sie selbst ablegen und wieder einlesen.
Gibt es die App schon im App Store?
Noch nicht. Im Browser läuft dieselbe App schon heute: im Browser starten oder zuerst die Demo ansehen. Wer sich auf die Warteliste setzt, bekommt nach der Bestätigung eine E-Mail, sobald die iPhone- und iPad-App im App Store ist. Die App im Browser braucht eine Internetverbindung zum Laden; Ihre Daten bleiben dabei im Browser auf Ihrem Gerät. Ohne Netz, etwa im Heizungskeller, arbeitet erst die iPhone- und iPad-App.
Stand: 16.10.2026. Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Vorgaben Ihres Gesundheitsamts. Fehler gefunden? info@twelve-digital.de
Warteliste
Benachrichtigen, wenn die iPhone- und iPad-App im App Store ist
Eine E-Mail zum Start, danach löschen wir Ihre Adresse. Wenn Ihnen in der App etwas fehlt: Antworten Sie einfach auf die Bestätigungsmail.
Sie erhalten zuerst eine Bestätigungsmail (Double-Opt-In). Die Adresse nutzen wir nur für diese eine Nachricht, für keine weitere Werbung und nicht für Dritte. Details in der Datenschutzerklärung.