Legionellen-Logbuch/Spülplan für leerstehende Zimmer

Ratgeber · Betrieb der Trinkwasserinstallation

Spülplan für leerstehende Zimmer: wie oft, wie lange, wie dokumentieren

In der Nebensaison stehen Zimmer tagelang leer, und mit ihnen das Wasser in Dusche und Waschtisch. Was die Merkblätter der Gesundheitsämter dazu sagen, welche Temperaturen sie nennen und wie ein Spülplan aussieht, der im Alltag funktioniert.

Stand: 16.10.2026 · Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung · Quellen

1. Warum stehendes Wasser ein Risiko ist

Eine Trinkwasserinstallation ist dafür gebaut, dass Wasser regelmäßig entnommen wird. Steht es, verändert es sich. Die DVGW-Kompaktinfo „Stagnation und Wiederinbetriebnahme“ von März 2024 unterscheidet nach der Dauer: Schon über Nacht kann der Gehalt an Schwermetallen und anderen Stoffen steigen; bei einer Stagnation über mehrere Tage, ab 72 Stunden bis zu sieben Tagen, können sich außerdem Mikroorganismen im Trinkwasser vermehren, und nach mehr als einer Woche ist eine Veränderung des Wassers wahrscheinlich (S. 1, sinngemäß).

Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) schrieb 2020 in seinen Hinweisen für Betreiber wenig genutzter Gebäude, darunter Hotels, Gaststätten und Ferienwohnungen: Entfällt die regelmäßige Entnahme, drohen hygienische Probleme, unter anderem durch Legionellen, die nur mit erheblichem Aufwand beseitigt werden können (S. 1). In einem Hotel trifft das genau die Zimmer, die gerade nicht verkauft sind.

2. Wie oft: 72 Stunden oder eine Woche

Die Trinkwasserverordnung nennt keine Stundenzahl. Sie verlangt, die Anlage nach den Regeln der Technik zu betreiben (§ 13 Abs. 1). Was das für ungenutzte Entnahmestellen heißt, schreiben die Merkblätter:

QuelleWasseraustausch an ungenutzten Stellen
Gesundheitsamt Wiesbaden, 11.02.2026„Spätestens nach 72 Stunden muss an jeder Stelle der Trinkwasserinstallation ein Wasseraustausch stattfinden. Werden Entnahmestellen selten oder nicht genutzt, müssen sie regelmäßig gespült werden.“
DVGW-Kompaktinfo, März 2024Austausch alle sieben Tage, besser alle drei Tage (sinngemäß)
LGL Bayern, 27.03.2020„mindestens wöchentlich, besser alle 72 Stunden“

Die strengste der drei Quellen sagt 72 Stunden. Wer sich daran hält, liegt bei allen dreien im Rahmen. Maßgeblich ist, was Ihr Gesundheitsamt vorgibt; fragen Sie, wenn Sie unsicher sind. Ein Zimmer, in dem Gäste wohnen, braucht in der Regel keinen Spülgang, sofern alle Entnahmestellen genutzt werden: Duschen und Händewaschen tauschen das Wasser aus. Selten genutzte Stellen wie Badewanne oder Bidet gehören trotzdem in den Plan. Es geht um die Zimmer und Sanitärbereiche, die nicht genutzt werden.

3. Wie spülen

„… so viel Wasser ablaufen zu lassen, bis das warme Wasser richtig warm und das kalte Wasser richtig kalt ist. Die Kalt- und Warmwasserleitung sind getrennt zu spülen, zunächst Warmwasser, dann Kaltwasser.“LGL Bayern, Hinweise für Betreiber, 27.03.2020, S. 1
  • An jeder Entnahmestelle des Zimmers: Dusche und Waschtisch, in einem Sanitärgebäude jede Dusche und jedes Becken. Auch die DVGW-Kompaktinfo nennt alle Entnahmestellen.
  • Erst warm, dann kalt, jeweils bis die Temperatur konstant ist, nicht nach der Uhr.
  • Wer ein Thermometer zur Hand hat, misst dabei: Warmwasser soll an jeder Entnahmestelle nach spätestens 30 Sekunden 55 °C erreichen, Kaltwasser nach 30 Sekunden höchstens 25 °C haben (Gesundheitsamt Wiesbaden). Liegt ein Wert daneben, sprechen Sie mit Ihrem Installateur.

4. Temperaturen im Blick

Neben dem Spülen nennen die Merkblätter Temperaturen für Warm- und Kaltwasser. Es sind Richtwerte der Ämter, keine Zahlen aus der Verordnung:

MessstelleRichtwert
Austritt des TrinkwassererwärmersGesundheitsamt Wiesbaden; Gesundheitsamt Mühldorf≥ 60 °C
Zirkulation (Rücklauf)Gesundheitsamt Mühldorf („Zirkulation, Peripherie“)≥ 55 °C
Warmwasser an der Entnahmestelle nach 30 sGesundheitsamt Wiesbaden≥ 55 °C
Kaltwasser an der Entnahmestelle nach 30 sGesundheitsamt Wiesbaden (empfohlen ≤ 20 °C)≤ 25 °C

Am Austritt und am Zirkulationseintritt des Trinkwassererwärmers müssen laut Wiesbadener Merkblatt geeignete Thermometer eingebaut sein. Wie oft Sie dort ablesen, legt keine der gelesenen Quellen fest. Die App schlägt einmal im Monat vor; das ist unser Vorschlag, keine Vorgabe.

5. Nach der Saison wieder öffnen

Für eine Pause von bis zu sieben Tagen genügt es laut LGL, das Wasser ablaufen zu lassen, bis es gleichbleibend heiß bzw. kalt austritt. Nach einer längeren Betriebsunterbrechung verlangt die DVGW-Kompaktinfo bei der Wiederinbetriebnahme, die gesamte Installation zu spülen, kalt und warm. Dauerte die Unterbrechung länger als sechs Monate, sind laut LGL vor der Wiederinbetriebnahme mikrobiologische Untersuchungen des Kalt- und Warmwassers durchzuführen.

Wer Trinkwasser im Rahmen einer öffentlichen Tätigkeit abgibt, wie ein Hotel, zeigt eine Stilllegung binnen drei Tagen und die Wiederinbetriebnahme spätestens vier Wochen vorher beim Gesundheitsamt an (§ 11 Abs. 1 TrinkwV). Ob eine Winterpause als Stilllegung zählt, ist zwischen den Quellen offen; Einzelheiten in der Legionellenprüfung im Hotel.

6. Nicht vor der Probennahme spülen

Der Spülplan gehört zum normalen Betrieb. Vor dem Besuch des Labors wird nicht zusätzlich gespült, nicht aufgeheizt und nicht desinfiziert:

„Eine temporäre Erhöhung der Warmwasserspeichertemperatur, Spülungen oder eine Desinfektion der Trinkwasserinstallation vor der Probennahme laufen dem Schutzzweck der Untersuchung nach TrinkwV zuwider.“Umweltbundesamt, Empfehlung zur systemischen Untersuchung auf Legionellen, 13.10.2025, S. 5

7. Wie man den Spülplan führt

Ein Spülplan beantwortet jeden Morgen eine Frage: Welche Zimmer und Bereiche hatten seit 72 Stunden oder länger keine Wassernutzung? Dafür braucht es drei Dinge:

  1. Eine Liste aller Bereiche mit Entnahmestellen: Zimmer, Sanitärgebäude, Personalduschen, Küche, selten genutzte Stellen wie eine Dusche im Wellnessbereich.
  2. Die letzte Nutzung je Bereich. Ein belegtes Zimmer gilt als genutzt bis zur Abreise. Mehr braucht es nicht, Gästenamen gehören nicht in den Spülplan.
  3. Einen Eintrag je Spülung: Datum, Bereich, Dauer und, wenn gemessen, die Temperaturen.
DatumBereichMinutenWarmKaltNotiz
14.10.Zimmer 12457 °C16 °Cleer seit 10.10.
14.10.Zimmer 4358 °C15 °C
15.10.Sanitärgebäude B856 °C17 °Calle Duschen, Becken
Beispiel mit erfundenen Werten.

Auf Papier funktioniert das, solange jemand jeden Morgen die Belegung mit der Liste abgleicht. Bei 20 Zimmern und wechselnder Belegung geht genau dieser Abgleich leicht unter. Den Spülplan bewahren Sie zusammen mit den Laborbefunden auf, die Sie nach § 44 Abs. 3 TrinkwV ohnehin zehn Jahre aufheben.

8. Muss das aufgeschrieben werden?

Ein Spülprotokoll nennt die Trinkwasserverordnung nicht beim Namen. Verlangt ist der Betrieb nach den Regeln der Technik (§ 13 Abs. 1). Die Aufzeichnung ist gute Praxis und Ihr Nachweis, und an zwei Stellen zählt sie: Ein längeres Untersuchungsintervall kann das Gesundheitsamt nur gewähren, wenn der Betrieb nachweislich den Regeln der Technik entspricht (§ 31 Abs. 3), und nach einem Befund gehören Erkenntnisse über die Nutzung der Anlage in die Risikoabschätzung (§ 51 Abs. 2 Nr. 4).

Den Spülplan mit der App führen

Das Legionellen-Logbuch zeigt jeden Morgen unter „Anstehend“ die Zimmer, deren letzte Wassernutzung 72 Stunden oder länger zurückliegt, das älteste zuerst. „Belegt bis …“ ist ein Tipp, „Gespült“ ein zweiter, auch für mehrere Zimmer auf einmal, mit Minuten und Temperaturen, wenn Sie messen. Die 72 Stunden und die Richtwerte 60, 55 und 25 °C sind voreingestellt, mit Quelle, und Sie ändern sie, wenn Ihr Gesundheitsamt anderes vorgibt. Dazu die monatlichen Temperaturen, der Laborbefund, die Saison und das Betriebsbuch als PDF.

Bis 5 Zimmer kostenlos, mit allen Funktionen und dem PDF; die Daten bleiben auf Ihrem Gerät.

Quellen

Alle abgerufen am 16.10.2026.

  1. Trinkwasserverordnung vom 20.06.2023, § 11, § 13, § 31, § 44, § 51
  2. Gesundheitsamt Wiesbaden, Legionellen: Untersuchungspflicht im Trinkwasser und Maßnahmen zur Vermeidung, Stand 11.02.2026, S. 3
  3. Gesundheitsamt Mühldorf a. Inn, Checkliste Legionellenkontamination, 14.10.2024, S. 1
  4. DVGW-Kompaktinfo für Trinkwasser, Trinkwasserinstallationen – Stagnation und Wiederinbetriebnahme, März 2024, S. 1–2
  5. Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, Aufrechterhaltung der Trinkwasserhygiene in nicht oder nur wenig genutzten Gebäuden, Stand 27.03.2020 (zur Trinkwasserverordnung 2001), S. 1–2
  6. Umweltbundesamt, Systemische Untersuchungen von Trinkwasserinstallationen auf Legionellen, 13.10.2025, S. 5

Stand: 16.10.2026. Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Vorgaben Ihres Gesundheitsamts. Fehler gefunden? info@twelve-digital.de